ATGB

 

ATGB

 

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des FC Eintracht Rheine e.V.

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der Partnervereine von FC Eintracht Rheine sowie zum Zutritt zur Sportstätte unterliegen den nachstehenden allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

 

  1. Geltungsbereich

1.1 FC Eintracht Rheine bietet seinen Nutzern („Kunden“) im Namen des Partnervereins die Möglichkeit, Tickets nach Maßgabe dieser allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen über das Internet oder an der Abendkasse zu erwerben. Diese ATGB gelten für sämtliche an FC Eintracht Rheine erteilten Aufträge hinsichtlich der Bestellung von Eintrittskarten.

1.2 Das Angebot zum Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, indem er eine Bestellung an FC Eintracht Rheine abgibt und einen Zahlungsauftrag auslöst. Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und FC Eintracht Rheine erfolgt erst mit der Bestätigung der Ticketbestellung durch FC Eintracht Rheine.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

  1. Ticketbestellung/Vertragsabschluss

 

2.1 Tickets für die vom Partnerverein veranstalteten Fußballspiele (Veranstaltungen) sind grundsätzlich nur bei FC Eintracht Rheine oder durch den Partnerverein autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.

2.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Mit dem Versand der Bestätigungs-Email an den Kunden wird das von ihm abgegebene Angebot zum Erwerb eines Tickets über FC Eintracht Rheine angenommen (Vertragsabschluss). Mit der Bestellung der von ihm gewünschten Eintrittskarte(n) erklärt der Kunde sein Angebot.

2.3 FC Eintracht Rheine ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, die gemäß 2.2 online bestätigt wurde, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile, etc.). Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift bereits gezahlter Beträge erfolgen.

 

  1. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Höhe der Einzelpreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten von FC Eintracht Rheine. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse mit Kreditkarte (Visa, MasterCard) oder PayPal ausgeführt. 

3.2 Sollte keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist FC Eintracht Rheine berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

3.3 Für die durch den Partnerverein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

3.4 An der Abend- und ggfs. Vorverkaufskasse wird in der Regel nur Barzahlung als Zahlungsmöglichkeit angeboten.

 

  1. Ticketauswahl

Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist FC Eintracht Rheine im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden Tickets der nächst höheren oder niedrigeren Kategorie zuzuteilen und / oder die Ticketzahl zu limitieren.

 

  1. Reklamationen

 

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Erhalt auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu prüfen.

5.2 Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich binnen drei Tagen nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail, an die unten unter Ziffer 11 genannte Adresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen im Falle fehlerhafter Tickets keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

 

  1. Rücknahme/Erstattung der Tickets

 

6.1 Auch wenn FC Eintracht Rheine Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch FC Eintracht Rheine bindend

6.2 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhandengekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung von FC Eintracht Rheine bzw. dem Partnerverein im Einzelfall.

6.3 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von dem DFB (Deutschen Fußballbund), dem Landesverband, dem Regionalverband oder der DFL (Deutsche Fußballliga GmbH) noch nicht endgültig terminiert war, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. In diesen Fällen behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückzahlung des Eintrittspreises (inkl. Gebühren) erfolgt in diesem Fall nicht.

6.4 Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. 

6.5 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

 

  1. Weiterverkauf von Tickets

7.1 Der Kunde darf die Tickets ausschließlich zu privaten Zwecken erwerben. Um dies sicherzustellen, behält sich FC Eintracht Rheine das Recht vor, eine maximale Anzahl an erwerbbaren Tickets pro Käufer für ein Spiel festzulegen. Dem Kunden wird untersagt, die Tickets gewerblich oder zu kommerziellen Zwecken zu veräußern. Der Vertrieb der Tickets erfolgt ausschließlich im Rahmen des exklusiven Vertriebssystems von FC Eintracht Rheine und über autorisierte Verkaufsstellen und Kooperationen. Den Handel mit Tickets zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken verfolgt FC Eintracht Rheine strikt mit juristischen Mitteln.

7.2 Der Kunde darf im Rahmen des erlaubten Weiterverkaufs der Tickets keine irreführenden Angaben machen, insbesondere darf er den Erwerber nicht über den Ausverkauf eines Spiels oder den offiziellen Ticketpreis täuschen. Irreführende Angaben dieser Art verfolgt FC Eintracht Rheine strikt mit juristischen Mitteln.

7.3 Bei einem erlaubten Weiterverkauf der Tickets ist es dem Kunden untersagt, einen höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu erzielen.

 

  1. Weitergabe der Tickets

8.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der sozialen Preisstruktur, sowie zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Partnervereins und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Vor diesem Hintergrund sagt der Ticketinhaber verbindlich zu, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen.

8.3 Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

  1. a) das Ticket bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten;
  2. b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch FC Eintracht Rheine gewerblich und / oder kommerziell zu veräußern;
  3. c) das Ticket im Rahmen einer privaten Weitergabe zu einem gegenüber dem auf dem Ticket angegebenen Originalpreis erhöhten Preis zu veräußern;
  4. d) das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
  5. e) das Ticket an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
  6. f) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch FC Eintracht Rheine und des Partnervereins zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

8.4 Bei jeder Weitergabe des Tickets, sofern nicht ausgeschlossen, muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB hinweisen. Der bisherige Ticketinhaber ist zudem auf Verlangen von FC Eintracht Rheine im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

8.5 Wird ein Ticket in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, ist FC Eintracht Rheine unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit berechtigt, das Ticket sowie sonstige vom Kunden erworbene Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

8.6 Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann FC Eintracht Rheine von dem Kunden zudem die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,00 verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich FC Eintracht Rheine unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, ihre gespeicherten Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und / oder weitere zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

  1. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton ein, die von FC Eintracht Rheine und dem Partnerverein oder von autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung des Ticketinhabers erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung seines Bildes/seiner Stimme in üblicher und angemessener Weise.

 

  1. Zutritt zum Stadion, Stadionordnung

10.1 Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Erwerber und Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ermächtigenden Nachweis vorzuzeigen. Der Grund der Ermäßigung muss auch zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch bestehen und auf Verlangen nachgewiesen werden. Mit Verlassen des umgrenzten Bereichs verliert das Ticket seine Gültigkeit. FC Eintracht Rheine, der Partnerverein und ihre bevollmächtigten Personen können den Eintritt trotz des Vorzeigens eines gültigen Tickets verweigern, wenn gegen den Inhaber ein bundesweit gültiges Stadionverbot besteht. Ein Rückzahlungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

10.2 Der Inhaber des Tickets unterwirft sich beim Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. am Stadioneingang aushängt.

10.3 Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung von FC Eintracht Rheine und dem Partnerverein nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung durch FC Eintracht Rheine und dem Partnerverein nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die Ticketinhaber bei einem Spiel erstellen, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Partnerverein.

10.4 Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote bzw. auch gegen die Stadionordnung im Sinne der Ziffer 9 kann FC Eintracht Rheine die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich FC Eintracht Rheine das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und / oder weitere zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten

 

 

  1. Haftungsausschluss

12.1 Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr.

12.2 Die Haftung des Partnervereins und FC Eintracht Rheine ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.

12.3 FC Eintracht Rheine und Partnerverein haftet- gleich aus welchem Rechtsgrund- nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.

12.4 Die Haftung von FC Eintracht Rheine und Partnerverein ist außer im Falle eines vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

12.5 Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des Partnervereins für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Partnervereins oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

  1. Datenschutz; Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeit

13.1 Die Fanshop Website vonFC Eintracht Rheine verwenden die neuesten Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien (SSL), um garantieren zu können, dass alle Informationen einwandfrei übermittelt werden.

13.2 Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von FC Eintracht Rheine unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.FC Eintracht Rheine ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.

13.3 Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Der Kunde kann einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die unter Ziffer 11 genannten Kontaktdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

13.4 Die personenbezogenen Kerndaten Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen von FC Eintracht Rheine und von den mit ihnen verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ebenso elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde kann einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die genannten Kontaktdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

13.5 Widersprüche und Widerrufe im Sinne dieser Ziffer können gerichtet werden an FC Eintracht Rheine

 

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

14.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist FC Eintracht Rheine.

14.2 Der Gerichtsstand ist Bonn. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis in Bonn. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Bonn vereinbart.

 

  1. Salvatorische Schlussklausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

Stand: 01.07.2021